Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
für Fotoproduktionen von Sonja Kuhl Fotografie

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Sonja Kuhl Fotografie (nachfolgend „die Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis etc., sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.
3. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abgerufen werden kann.

II. Produktionsaufträge
1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine Anweisungen in Textform gibt, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
2. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Textform vereinbart werden.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Urheber der entstandenen Bilder ist die Fotografin. Für in gemeinsamer Absprache ausgewählte Bilder des durchgeführten Shootings kann der Auftraggeber die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung auf die Fotografin übertragen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich z. B. um Veröffentlichungen zur Eigenwerbung im Internet z. B. auf der eigenen Webseite und in Social Media-Kanälen wie Instagram, Pinterest und Facebook, gedruckte Werbemittel und Image-Broschüren sowie um Fotowettbewerbe und Ausstellungen.
Es ist weder dem Auftraggeber noch der Fotografin gestattet, diese Bilder zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden Zusammenhängen zu nutzen: für unerlaubte Handlungen, in Verbindung mit einem möglicherweise sensiblen Thema wie Pornographie, Gewaltverherrlichung, sexistischen Darstellungen, Empfängnisverhütung, blasphemischen Darstellungen, Diffamierung ethnischer oder religiöser Minderheiten, religiös verletzenden Darstellungen, Rassismus, Gewalt in der Familie, körperlichen oder geistigen Behinderungen, Krankheiten, Drogenmissbrauch u. ä. Eine Veröffentlichung in pornographischen oder unseriösen Medien wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Ein Verkauf oder eine anderweitige kommerzielle Nutzung durch die Fotografin und den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Eine etwaige kommerzielle Nutzung der Bilder muss schriftlich geregelt und vereinbart werden.
4. Der Auftraggeber darf die beim Shooting entstandenen Fotos für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbung, die eigene Homepage, auf Internetseiten oder Social Media-Kanälen zur Selbstdarstellung frei und kostenlos verwenden. Hierbei ist jedoch sofern möglich im unmittelbaren Bezug zum Foto folgender Urhebervermerk anzubringen: © Sonja Kuhl Fotografie / www.sonja-kuhl.de
5. Die Vervielfältigung auf Flyern, Visitenkarten, Fotoausdrucken im privaten Bereich ist erlaubt. Die gewerbliche, kommerzielle Nutzung der entstandenen Bilder und weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.
6. Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen der Fotografien durch die abgebildete Person bzw. den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
7. Der Auftraggeber ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe der Fotografin (Schriftform) nicht berechtigt, die erstellten Bildnisse zu manipulieren, zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu bearbeiten oder zu verfremden. Dies betrifft insbesondere die elektronische Bildverarbeitung und -bearbeitung und betrifft auch sogenannte Filter.
8. Alle Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.

IV. Haftung
1. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation und Ausführung von Buchungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), es nicht möglich sein, zum vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber storniert werden, so wird eine Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar von 30% des vereinbarten Honorars fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung der Fotografin, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrtkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens eine Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkscheine, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.), die nicht im Honorar enthalten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
6. Das Honorar muss bei Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z. B. Büchern), ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
7. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung/im Fotovertrag keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V.I. Widerrufsrecht
1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich die Fotografin verpflichtet, die Dienstleistung (Foto-Produktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.
2. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z. B. Fotobuch oder Hochzeitsalbum) besteht ebenfalls kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1).

VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Fotografin) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer V. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Sonja Kuhl Fotografie
info[at]sonja-kuhl.de

Diese AGB gelten ab dem 1. Juli 2020.